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Channel: News: Private Krankenversicherung (PKV) » DKV Krankenversicherung
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Neue DKV Tarife bei Tarifwechsel nachteilig

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In der DKV Krankenversicherung wurden die neuen DKV-Unisextarife zum 21.12.2012 eingeführt. Damit wurde eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofes zur geschlechtsspezifischen Benachteiligung in der PKV umgesetzt.

DKV Tarifwechsel

DKV Tarifwechsel

 

 

 

 

Die DKV Bisextarife (Geschlechtsabhängig kalkulierten DKV Tarife) dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr an DKV Neukunden verkauft werden.  Für die DKV-Versicherten in den DKV Alttarifen ändert sich durch die Einführung der neuen DKV-Unisextarife in Bezug auf ihre bestehende private Krankenversicherung zunächst einmal nichts.  Diese DKV-Tarife sind jetzt so genannte DKV-Bestandstarife (Geschlossene DKV-Tarife).

Mit der Einführung der Unisextarife in der privaten Krankenversicherung, wurde der entsprechende Paragraph zum PKV-Tarifwechselrecht (§204 VVG) folgendermaßen ergänzt: “Wer einmal einen PKV Tarifwechsel in einen Unisextarif durchgeführt, der kann zukünftig nur innerhalb der Unisxtarife seiner privaten Krankenversicherung erneut wechseln.”

Ein DKV Tarifwechsel sollte immer innerhalb der für Neukunden geschlossenen DKV Bestandstarife erfolgen. Gern Beraten wir Sie umfassend zu Ihrer persönlichen Optimallösung zu einem Tarifwechsel innerhalb der DKV. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von Privamed24 unter: DKV Tarifwechsel/Privamed24


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